Zusatzbezeichnung – Neues aus Baden Württemberg

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hatte im Juli entschieden, die Zusatz­bezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung zu streichen. Vom 8. August bis 5. September konnte die Öffentlichkeit im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens dazu Stellung beziehen.
 
Zurzeit werden die 1347 (!) Stellungnahmen durch die Kammer gesichtet und aufbereitet, um dann die Ergebnisse in den Gremien der Kammer und mit dem Gesundheitsministerium zu besprechen. 135 hatten sich für die Abschaffung ausgesprochen, 1212 dagegen.
Nach Abschluss der Verhältnismäßigkeitsprüfung soll deren Ergebnis veröffentlicht werden, im Anschluss ist eine weitere Anhörung geplant. Erst danach soll sich die Vertreterversammlung der ÄK abschließend mit der Frage befassen. Spricht sie sich dann erneut für die Abschaffung aus, muss das Sozialministerium als Aufsichtsbehörde der ÄK die beabsichtigte Streichung u.a. daraufhin prüfen, ob geltendes Recht beach­tet wird.
Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) hatte erklärt, genau hinzuschauen, da er sie für „das absolut falsche Signal“ hält. Baden- Württemberg sei das Land der Naturheilkunde und die Homöopathie für viele Menschen ein wichtiger Teil ihrer Gesundheitsversorgung. Er selbst glaube an die Wirksamkeit der Homöopathie.
„Wann die Prüfung abgeschlossen sein wird, konnte ein Sprecher der Ärztekammer nicht sagen. Er gehe aber davon aus, dass die Vertreterversammlung bei ihrer nächsten Sitzung im Sommer schon darüber abstimmen werde“ schreibt die SZ am 16.4.2023.

Kammerwahlen – Integrative Liste bei Wahlen erfolgreich

Die Liste Integrative Medizin (LIMed), die sich für die politische Repräsentanz der integrativen Medizin einsetzt konnte im vergangenen Jahr bei verschiedenen Wahlen Erfolge verbuchen.   In Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg wurden LIMed-Ärztinnen und -Ärzte in die Kammern bzw. in eine KV-Vertreterversammlung gewählt.

So ist LIMed nun auch in Baden-Württemberg in allen vier Bezirkskammern vertreten. Die DZVhÄ-Vorsitzende Dr. Michaela Geiger, die in Nordwürttemberg überzeugen konnte, wurde auch als Delegierte in die Landesärztekammer gewählt. LV-Vorsitzender Peter Emmrich wurde in Nordbaden gewählt, für Südbaden sitzen die DZVhÄ- Mitglieder Dr. Birgitt Montz und Dr. Andrea Weninger, für Südwürttemberg Dr. Florian Legener in der Bezirksärztekammer.   Alle Ergebnisse sind auch auf der DZVhÄ-Seite zusammengefasst.
Mehr Informationen unter: https://www.hufelandgesellschaft.de/limed

    Medienthema Homöopathie 

Gerade in Baden-Württemberg ist die Homöopathie jetzt Thema. Der Südwestrundfunk ist sehr aktiv. In vielen Beiträgen wird auch die Sicht der ärztlichen Homöopathie berücksichtigt, Interviewpartner:innen werden vom DZVhÄ vermittelt.     Ein gelungener Beitrag ist dieser mit Dr. med. Jürgen de Laporte (siehe Foto) aus Esslingen. Die Beiträge werden im DZVhÄ-Newsticker dokumentiert.

Akademie Homöopathischer Ärzte Tübingen e.V.

In der Mitgliederversammlung der Akademie am 22. April 2023 wurde ein neuer Vorstand gewählt. Drei langjährige Vorstandsmitglieder wurden zu Ehrenmitgliedern ernannt. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.akademie-homoeopathie-tuebingen.de/über-die-akademie/vorstand/

Jahreshauptversammlung 2024

Die Jahreshauptversammlung des Berufsverbandes Homöop. Ärztinnen und Ärzte Baden-Württ.e.V. findet am Samstag, den 20.04.2024 ab 10.00 Uhr online per ZOOM Konferenz statt.

Diplom

Seit 2013 sind folgenden Kosten für die Vergabe des Homöopathie-Diplom des DZVhÄ festgelegt worden:

1. Erstausstellung für Mitglieder des DZVhÄ: 50€             

2. Verlängerung für Mitglieder des DZVhÄ: kostenlos

3. Erstausstellung für Nichtmitglieder: 200€           

4. Verlängerung für Nichtmitglieder: 150,00€

Bitte beachten Sie, dass bei Homöopathie-Diplom-Verlängerung der Antrag  zwei Monate vor Diplomablauf  bei folgender Kontaktadresse eingehen muss: 
DZVhÄ
Stichwort: Diplombearbeitung
Axel-Springer-Str. 54b
10117 Berlin
Tel. 030 – 32 597 34 0
Fax 030 – 32 597 34 29
E-Mail: arztservice@dzvhae.de

Die Erstausstellung eines Homöopathie-Diploms erfordert seit 1.1.2012 ein Abschlusskolloquium.

Ein Nachweis hierüber ist dem Diplom-Antrag beizulegen. Falls Sie dieses Kolloquium absolvieren möchte, melden Sie sich bitte per Email in unserem Sekretariat an. Bei offenen Fragen zum Kolloquium wenden Sie sich bitte an unseren 1. Vorsitzenden Herrn Peter Emmrich. 

Das nächste Kolloquium findet voraussichtlich im Frühjahr 2024 statt.

Die Prüfungsgebühr beträgt € 50,-. 

Den Antrag für das Abschlußkolloquium finden Sie hier.

Homöopathie-Diplompunkte

Fragen Sie bitte beim Veranstalter nach, ob diese Fort- oder Weiterbildung vom DZVhÄ akkreditiert ist.

Anmeldung einer Veranstaltung

Sollten Sie Veranstalter sein, bitten wir Sie Ihre Veranstaltungen im Voraus über den DZVhÄ unter folgender Adresse anzumelden https://www.weiterbildung-homoeopathie.de/veranstaltung-bearbeiten.